Eine bestimmte Anzahl von Radarimpulsen wird in einem definierten Winkel in die zu überwachende Fahrbahn hingesendet und von einem dort befindlichen metallischen Reflektor zurück zu der
Empfangseinheit des Messgerätes geworfen. Die Verkürzung der Zeit der zurückkommenden Radarimpulse ermöglicht die Berechnung der Geschwindigkeit des sich nähernden oder entfernenden Objektes
(=Fahrzeuges).
Hier sind insbesondere die Aufstellung des Messgerätes und die Einstellung der Radarstrahlintensität immer wieder zu bemängeln. Das Messgerät muss unbedingt fahrbahnparallel aufgestellt werden,
damit der in dem Messgerät eingestellte Winkel des Radarstrahls zu einem ordnungsgemäßen Abzug von der gemessenen Geschwindigkeit erfolgen kann. Die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit ist
nämlich auch infolge des schräg in die Fahrbahn hinein gerichteten Messstrahls niedriger als die gemessene. Ist nun das Messgerät fehlerhaft schräg aufgebaut, erfolgt unter Umständen ein zu
niedriger Abzug von der gemessenen Geschwindigkeit. So weit der Messwert nur wenige km/h über der einer Grenze liegen, kann der ordnungsgemäße Abzug zur Einordnung der Ordnungswidrigkeit in einen
niedrigeren Katalogtatbestand und die damit einhergehende niedrigere Geldbuße und geringere Punktebewertung, möglicherweise auch den Wegfall des angeordneten Fahrverbotes nach sich ziehen.
Der gleiche Effekt ist festzustellen, wenn das gemessene Fahrzeug direkt auf das Messgerät zufährt, zum Beispiel bei dem Einscheren nach einem Überholvorgang.
HINWEIS: Eine neuere Stellungnahme der Zulassungsbehörde (Physikalisch Technische Bundesanstalt - PTB) verlangt das Verwerfen einer Messung mit einer
gravierenden Abweichung des Aufstellwinkels von dem geforderten Winkel.
So weit die Intensität des Radarstrahls falsch eingestellt ist, können beim Vorhandensein von weiteren Reflektoren in dem Messbereich, zum Beispiel retroreflektierenden Verkehrsschildern,
Knickstrahlreflexionen auftreten. Dies bedeutet, dass der Radarstrahl über diese Reflextoren abgelenkt wird und ein anderes bewegliches Ziel misst, jedoch das im Beweisfoto befindliche Fahrzeug
fotografiert wird, obwohl von diesem eine Messung überhaupt nicht ausgelöst wurde. Derartige Fehler sind ebenfalls bei der Auswertung der Messfotos regelmäßig feststellbar.
Mobile Lasermessgeräte wie zB. vom Typ Riegl weist die Eigenheit auf, dass eine fotografische Dokumentation nicht erfolgt. Dies bedeutet, dass nach dem durchgeführten Messvorgang die
gemessenen Daten gelöscht werden und die Messsituation nicht mehr rekonstruiert werden kann. Von Riegl hergestellte Messgeräte sind mitähnlichen Eigenheiten versehen.
Insofern ist besonderes Augenmerk auf die schriftliche Dokumentation durch die Beamten zu legen. In vielen Fällen weist diese Ungenauigkeiten auf, die bei entsprechenden Zweifeln zu Gunsten des
Betroffenen gewertet werden müssen. Hier ist insbesondere bei größeren Messentfernungen das Problem der Fehlzuordnung des Messwertes gegeben. Sobald sich mehrere Fahrzeuge auf das Messgerät
zubewegen, kann im Nachgang nicht mehr ausgeschlossen werden, dass der Messwert nicht vom später angehaltenen Fahrzeug stammt, sondern von einem anderen ebenfalls im Zielerfassungsbereich des
Messgeräts befindlichen Fahrzeug.
Sobald jedoch diese Messgeräte mit einer Videodokumentation verbunden benutzt werden, handelt es sich um sehr genau arbeitende Geräte, deren Messergebnisse selten erfolgreich angezweifelt werden
können.
Derzeit sind insbesondere die Geräte der Firma "eso" im Einsatz und zwar als Zweiseiten- oder als Einseitensensorentechnik.
Das Messprinzip beruht auf einer Weg-Zeit-Berechnung, die durch drei hintereingeschaltete Lichtschranken ermöglicht wird. Diese werden durch das zu erfassenden Objekt(=Fahrzeug) unterbrochen und
lösen in der Reihenfolge der Unterbrechnung jeweils eine Zeitmessung aus. Anhand der Dauer der Unterbrechnung und der bekannten Wegstrecke kann dann nach der Formel v = s / t die Geschwindigkeit
ermittelt werden.
Bei den eigentlich relativ sicheren Lichtschrankenanlagen sind immer wieder fehlerhafte Dokumentationen festzustellen. So fehlt häufig die erforderliche fotografische Dokumentation des
Lichtstrahles oder es ist nicht der gesamte Fahrbahnbereich fotografisch dokumentiert, innerhalb dessen Fahrzeuge die Lichtschranke durchbrechen können. Gerade bei Messungen auf Bundesautbahnen
mit mehreren Fahrstreifen stellt dies ein Problem dar, da hier mehrere Fahrzeuge nebeneinander fahren können und daher auch parallel die Lichtschranke unterbrechen können. So kann dann im
Nachgang nicht mehr festgestellt werden, ob das auf dem Beweisfoto abgebildete Fahrzeug die Lichtschranke ausgelöst hat, oder ein anderes Objekt tatsächlich gemessen wurde.
Dieses Problem wollte der Hersteller mit der neuesten Version 3.0 beheben, indem er eine Abstandsmessung durchführt. Es wird ermittelt, wieweit das gemessene Objekt in Metern von dem Sensor
entfernt war. Damit wollte man sicherstellen, dass genau ermittelt werden kann, welches Fahrzeug die Messung ausgelöst hat. Allerding bereitet diese Zusatzfunktion erhebliche Probleme, so dass
inzwischen 3 Softwareupdates nötig waren. Immer wieder treten hier noch Fehlmessungen auf.
Es hat bei dieser Messung eine manuelle Dokumentation der Fotolinie durch den Messbeamten zu erfolgen. Dieses Foto fehlt immer wieder. FFehlt dieses Foto, ist die Messung zu verwerfen.
Bei diesem Messgerät werden digitale Fotos erzeugt. Damit nachvollzeogen werdenkann, dass es sich bei dem Messfoto um das Original handelt, sind Sicherheitsignaturen anzufertigen. Diese sind
ebenfalls eine Schwachstelle dieser Messung.
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