was geht - und was nicht...


1959 wurde die erste Geschwindigkeitsmessung durchgeführt. Damals war die Stoppuhr das einzige Messgerät des Polizisten. Seither hat sich die Arbeit der Polizeibehörden erheblich gewandelt und vor allem erheblich ausgeweitet. Es handelt sich im Wesentlichen um automatisierte und standardisierte Tätigkeiten. Hierbei ist wie bei allen Routinetätigkeiten immer wieder festzustellen, dass sich Fehler einschleichen, die deshalb nicht auffallen, weil niemand über die Tätigkeiten mehr nachdenkt. Es schleichen sich Ungenauigkeiten ein, die über Fahrverbote entscheiden und die das Verkehrszentralregister zu Unrecht belasten können.

 


Hier einfach Daten von Anhörung oder Bußgeldbescheid eintragen und absenden, wir kümmern uns...

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Hinweis zu den Kosten:

Eine erste Überprüfung der Angelegenheit kostet mit Rechtschutz nichts.